bis 10.000,- €uro
Seit ich denken kann, wohne ich in Karlsruhe und benutze mein Fahrrad für sämtliche Strecken im Stadtgebiet. Das Beste und schnellste Verkehrsmittel in einer Stadt. Zu meinem Arbeitsplatz in Malsch pendle ich jedoch mit einem größeren und motorisierten Bruder:
In die Berge zieht es mich dann meistens nicht auf dem Zweirad, sondern zum Ski- und Snowboardfahren oder zum Gleitschirmfliegen. Für unseren Skiclub organisiere ich seit 2004 Kinder- und Jugendfreizeiten u.a. am Feldberg im „Haus Frieden“ (www.skiclub-pforzheim.de).
Bei meinen vielen Freizeitaktivitäten, ich bin begeisterter Hobby-Musiker und Freizeittaucher, stelle ich auf Grund meines Berufs immer wieder fest, dass eine „0815-Versicherung“ oftmals nicht die gewünschten Bereiche zufriedenstellend abdeckt. Für ihr neu erworbenes Fahrrad kann dies auch gelten. Deshalb nachfolgend ein Beispiel inklusive einiger Besonderheiten fürs Fahrrad!!!
In unserer Hausratsversicherung lassen sich alle Fahrräder von 100€ bis 10.000€ zum Neuwert versichern. Sollten Sie bereits eine Hausratversicherung besitzen können wir Ihr Fahrrad ergänzend aufnehmen!
Somit ergibt sich eine Preisspanne bei einer Wohnung mit 100 m² Wohnfläche von jährlich 104,77€ bis 357,74 € inklusive Versicherungssteuer. Ganz individuell gemäß dem Wert des Fahrrads.
Im Angebot lesen sich die Leistungen wie folgt:
Baustein Fahrrad
Versichert gilt der einfache Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder E-Bikes/Pedelecs mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h, rund um die Uhr ohne Nachtzeitklausel bis zur gewählten Versicherungssumme. Die Beschädigung und Zerstörung des Fahrrades durch einen Transportmittel -unfall, sowie die Beschädigungen von als Reisegepäck aufgegebenen Fahrrädern.
Gemäß unserer Bedingungen sieht das Ganze dann so aus: Besondere Bedingungen für den Hausrat-Baustein Fahrrad (09.14)
§ 1 Vertragsgrundlagen
Es gelten – je nach Vereinbarung – die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen – VHB 2014 (09.14) oder die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen alternativ – VHB 2014 (09.14)
§ 2 Versicherte Sache
§ 3 Versicherte Kosten
Alle Aufwendungen – auch erfolglose, die bei Eintritt eines Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder auf unsere Veranlassung entstehen – werden erstattet, auch dann, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.
§ 4 Versicherte Gefahr
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrrades durch:
§ 5 Besondere Obliegenheiten
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 VHB 2014 (09.14) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Wie man sieht ist eine Versicherung ein erklärungsbedürftiges Produkt. Deshalb empfiehlt sich eine Rücksprache, damit Ihr Bike auch so versichert ist, wie Sie es sich wünschen. Sprechen Sie mich einfach an. Bis dahin!
Maximilian Knorre
Kühn & Kollegen GmbH
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Sézanner Str. 57, 76316 Malsch
Postfach 1144, 76308 Malsch
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Max Knorre